Du freust dich auf dein erstes Praktikum. Endlich raus aus der Theorie, rein in die Praxis. Aber dann sieht die Realität anders aus als erwartet: Du kopierst Unterlagen, holst Kaffee, machst die Arbeit, für die sich sonst niemand meldet – und bezahlt wirst du dafür kaum oder gar nicht. Klingt das bekannt?
Praktika können großartige Erfahrungen sein – oder sie können zu Ausbeutung werden. Der Unterschied liegt oft im Wissen über deine Rechte. Denn ja, auch als Praktikant hast du Rechte. Und die solltest du kennen, bevor du deinen ersten Tag antrittst. In Österreich absolvieren jedes Jahr rund 50.000 Schüler und Studierende Pflichtpraktika, vor allem während der Sommermonate. Viele von ihnen wissen nicht genau, worauf sie Anspruch haben und worauf sie achten müssen.
- Es gibt verschiedene Arten von Praktika in Österreich – und für jede gelten andere Regeln
- Ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Ausbildung kann ein Arbeitsverhältnis sein – dann hast du alle Arbeitnehmerrechte
- Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht, sondern wie die Arbeit tatsächlich aussieht
- Unter 18 darfst du maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten
- Überstunden für Minderjährige sind grundsätzlich verboten
- Immer einen schriftlichen Vertrag verlangen – und Arbeitszeitaufzeichnungen führen
Welche Arten von Praktika gibt es in Österreich?
Nicht jedes Praktikum ist gleich. Laut Sozialministerium kann ein Praktikum als Arbeitsverhältnis, als freies Dienstverhältnis oder als Ausbildungsverhältnis angelegt sein – mit jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen. Die korrekte Einordnung hat massive Auswirkungen auf deine Rechte, deine Bezahlung und deinen Versicherungsschutz.
1. Pflichtpraktikum als Arbeitsverhältnis
Wenn du im Rahmen deiner Schulausbildung (HAK, HLW, HTL, Tourismusschule) oder deines Studiums ein Pflichtpraktikum absolvierst und dabei in den Betrieb eingegliedert bist – also weisungsgebunden arbeitest, feste Arbeitszeiten hast und reguläre Aufgaben erledigst – ist das in der Regel ein echtes Arbeitsverhältnis. Laut ÖGB sind Pflichtpraktika etwa im Hotel- und Gastgewerbe, im Handel oder in der Industrie regelmäßig Arbeitsverhältnisse.
Das bedeutet: Dir stehen alle Rechte eines normalen Arbeitnehmers zu:
- Anspruch auf Entgelt (mindestens laut Kollektivvertrag der jeweiligen Branche)
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (du bekommst auch dann bezahlt, wenn du krank bist)
- Urlaubsanspruch (anteilig, je nach Dauer des Praktikums)
- Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (anteilig)
- Anmeldung zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber
- Recht auf ein Dienstzeugnis am Ende des Praktikums
- Schutz durch das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitnehmerschutzgesetz
2. Echtes Ausbildungsverhältnis (Volontariat)
Beim echten Ausbildungsverhältnis steht der Lernzweck im Vordergrund. Du bist nicht in den normalen Betriebsablauf eingegliedert, sondern lernst und beobachtest. Du hilfst gelegentlich mit, aber hauptsächlich bist du da, um etwas zu lernen – nicht um zu arbeiten. In diesem Fall bist du kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn und hast weniger Rechte.
Kennzeichen eines echten Ausbildungsverhältnisses:
- Du schaust hauptsächlich zu, lernst und beobachtest verschiedene Arbeitsbereiche
- Du bist nicht weisungsgebunden und musst keine festen Aufgaben erledigen
- Du hast keine festen Arbeitszeiten und bist zeitlich flexibel
- Du kannst kommen und gehen, wann du willst
- Der Ausbildungszweck steht klar im Vordergrund
In diesem Fall gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Entgelt – nur auf ein eventuell vereinbartes Taschengeld. Du bist jedoch in der Unfallversicherung pflichtversichert.
3. Ferialjob
Ein Ferialjob ist kein Praktikum im eigentlichen Sinn, sondern ein befristetes Arbeitsverhältnis während der Ferien. Hier gelten ganz klar die vollen Arbeitnehmerrechte: Bezahlung laut Kollektivvertrag, Sozialversicherung, Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen – alles wie bei einem regulären Job. Ferialjobs werden oft mit Pflichtpraktika verwechselt, sind aber rechtlich etwas anderes.
Das große Problem: Die Grauzone
In der Praxis ist die Grenze zwischen Arbeitsverhältnis und Ausbildungsverhältnis oft fließend. Und genau hier liegt das Problem: Viele Betriebe stufen Praktikanten als „Ausbildungsverhältnis“ oder „Volontariat“ ein, nutzen sie aber in Wahrheit als billige Arbeitskräfte. Du machst die gleiche Arbeit wie festangestellte Mitarbeiter, bekommst aber keinen Lohn und keine Arbeitnehmerrechte.
Merke dir diesen wichtigen Grundsatz: Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht, sondern wie die Arbeit tatsächlich aussieht. Wenn du weisungsgebunden arbeitest, feste Zeiten hast und reguläre Arbeit verrichtest, liegt ein Arbeitsverhältnis vor – egal was der Vertrag sagt. In diesem Fall kannst du deine Rechte einfordern, auch rückwirkend.
Die Arbeiterkammer berichtet, dass viele Praktikanten ihre Rechte nicht kennen oder sich nicht trauen, sie einzufordern. Das ist verständlich, aber unnötig. Es gibt kostenlose Beratungsstellen, die dir helfen – und die meisten Probleme lassen sich klären, ohne dass das Verhältnis zum Arbeitgeber zerstört wird.
Deine Rechte als Jugendlicher – Schutzbestimmungen
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Schutzbestimmungen nach dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG). Diese Bestimmungen sind streng und dürfen vom Arbeitgeber nicht umgangen werden:
Arbeitszeiten
- Maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche – keine Ausnahmen
- Ab 4,5 Stunden Arbeitszeit steht dir eine halbe Stunde Pause zu, die du nach spätestens 6 Stunden konsumieren musst
- Zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen
- Pro Woche steht dir mindestens eine zusammenhängende Ruhezeit von 43 Stunden zu (in der Regel am Wochenende)
- Nachtarbeit (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr) ist für unter 18-Jährige grundsätzlich verboten, mit wenigen Ausnahmen (zum Beispiel im Gastgewerbe unter bestimmten Voraussetzungen)
Überstunden
- Überstunden für Jugendliche unter 18 sind grundsätzlich verboten – das steht im Gesetz und ist nicht verhandelbar
- Ab 16 Jahren sind Mehrarbeitsleistungen für bestimmte Tätigkeiten (Vor- und Abschlussarbeiten) erlaubt – maximal eine halbe Stunde pro Tag und drei Stunden pro Woche
- Wenn dein Arbeitgeber dich trotzdem zu Überstunden drängt, weise ihn auf das Gesetz hin und melde den Verstoß
Verbotene Tätigkeiten
- Arbeiten, die dich physisch oder psychisch überlasten können
- Tätigkeiten, die deine Gesundheit gefährden oder große Verletzungsgefahr bergen
- Arbeiten mit gefährlichen Maschinen oder Stoffen
- Vor dem 16. Geburtstag: Akkord- und Prämienarbeiten
- Arbeiten, die die sittliche Entwicklung gefährden könnten
Bezahlung – was steht dir zu?
Die Bezahlung hängt von der Art deines Praktikums ab. Lass dich hier nicht abspeisen – informiere dich vorher über die geltenden Regelungen in deiner Branche.
Bei einem Arbeitsverhältnis
Du hast Anspruch auf Entgelt laut Kollektivvertrag. Die Vergütung entspricht in vielen Bereichen der Höhe der Lehrlingsentschädigung im jeweiligen Lehrjahr. Im Gastgewerbe gibt es beispielsweise einen eigenen Kollektivvertrag für Pflichtpraktikanten. Im Handel, in der Industrie und in anderen Branchen gibt es ebenfalls spezifische Regelungen. Informiere dich vor Praktikumsbeginn bei der Arbeiterkammer oder dem ÖGB über den geltenden Kollektivvertrag für deine Branche.
Bei einem Ausbildungsverhältnis
Kein gesetzlicher Anspruch auf reguläres Arbeitsentgelt. Ob ein Taschengeld bezahlt wird und wie hoch es ist, unterliegt der freien Vereinbarung zwischen dir und dem Betrieb. Es gibt keinen Anspruch auf Sonderzahlungen oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings: Wenn du tatsächlich wie ein Arbeitnehmer eingesetzt wirst, hast du trotzdem Anspruch auf Bezahlung – unabhängig davon, was vereinbart wurde.
Steuern und Sozialversicherung
Arbeitgeber müssen Pflichtpraktikanten mit Bezahlung vor Antritt bei der Gesundheitskasse anmelden. Du bist dann voll sozialversichert (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung). Lohnsteuerpflichtig wirst du erst ab einem Jahreseinkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag. Wenn du in einem Monat weniger als die Geringfügigkeitsgrenze verdienst (518,44 Euro monatlich im Jahr 2024), bist du nur unfallversichert.
Der Vertrag – worauf du achten musst
Vor jedem Praktikum solltest du einen schriftlichen Vertrag oder zumindest einen Dienstzettel erhalten. Darauf müssen folgende Punkte stehen:
- Art des Praktikums: Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum, Volontariat
- Beginn und Ende: Genaue Daten des Praktikumszeitraums
- Arbeitszeiten: Wöchentliche Stundenzahl und tägliche Arbeitszeit
- Tätigkeit: Welche Aufgaben wirst du übernehmen?
- Bezahlung: Höhe des Entgelts oder Taschengelds, Auszahlungszeitpunkt
- Urlaubsanspruch: Bei Arbeitsverhältnissen anteilig
- Ansprechperson: Wer ist dein Betreuer oder deine Betreuerin im Betrieb?
- Kündigungsregelungen: Unter welchen Bedingungen kann das Praktikum vorzeitig beendet werden?
Wenn ein Betrieb dir keinen schriftlichen Vertrag geben will, ist das bereits ein Warnsignal. Bestehe darauf – höflich, aber bestimmt. Es ist dein Recht.
10 Tipps für ein faires Praktikum
- Immer einen schriftlichen Vertrag verlangen: Tätigkeit, Arbeitszeiten, Beginn, Ende und Bezahlung müssen festgehalten sein. Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst
- Arbeitszeitaufzeichnungen führen: Notiere täglich, von wann bis wann du gearbeitet hast und was du gemacht hast. Das ist dein wichtigstes Beweismittel, falls es zu Streitigkeiten kommt. Unterschreibe keine unrichtigen Aufzeichnungen
- Vor Beginn über Bezahlung informieren: Frag die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaft nach dem gültigen Kollektivvertrag für deine Branche. So weißt du, was dir zusteht
- Aufgaben klären: Was wirst du lernen? Was sind deine Aufgaben? Wie sieht der Ausbildungsplan aus? Wenn das im Vorfeld klar ist, gibt es später weniger böse Überraschungen
- Ansprechperson verlangen: Du solltest im Betrieb eine feste Ansprechperson haben, die sich um dich kümmert, dir Aufgaben erklärt und dir regelmäßig Feedback gibt
- Überstunden ablehnen: Als Minderjähriger darfst du das – und solltest es auch. Lass dich nicht unter Druck setzen
- Missstände dokumentieren und melden: Wenn etwas nicht stimmt, dokumentiere es (Datum, Uhrzeit, was passiert ist) und wende dich an die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaft
- Nicht alles hinnehmen: Kaffee kochen und Kopieren ist okay, wenn es ein kleiner Teil des Alltags ist. Aber nicht, wenn es deine einzige Aufgabe ist. Du bist Praktikant, nicht Dienstbote
- Feedback einholen: Ein gutes Praktikum beinhaltet regelmäßiges Feedback. Frag aktiv danach und nutze es für deine Weiterentwicklung
- Praktikumszeugnis verlangen: Am Ende solltest du ein qualifiziertes Zeugnis bekommen, das deine Tätigkeiten, deine Leistung und den Zeitraum bescheinigt. Das ist wichtig für deinen Lebenslauf
Woran du ein schlechtes Praktikum erkennst
Nicht jedes Praktikum ist gleich gut. Achte auf diese Warnsignale – wenn mehrere davon zutreffen, solltest du handeln:
- Du machst dieselbe Arbeit wie Festangestellte, wirst aber nicht oder deutlich schlechter bezahlt
- Es gibt keinen Ausbildungsplan und keine strukturierte Betreuung
- Du sollst ständig Überstunden machen oder an Wochenenden arbeiten
- Deine Fragen werden nicht beantwortet oder du wirst nicht ernst genommen
- Der Betrieb drängt dich, keinen schriftlichen Vertrag abzuschließen
- Du wirst für Aufgaben eingesetzt, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben
- Du fühlst dich unwohl, unter Druck gesetzt oder respektlos behandelt
- Dir wird gedroht, wenn du deine Rechte einfordern willst
- Der Betrieb verweigert dir Pausen oder unterschlägt Arbeitsstunden
- Du bekommst kein Feedback und niemand kümmert sich um deinen Lernfortschritt
Was du bei Problemen tun kannst
Wenn im Praktikum etwas schiefläuft, musst du das nicht alleine lösen und auch nicht stillschweigend hinnehmen. Es gibt in Österreich mehrere Anlaufstellen, die dir kostenlos und vertraulich helfen:
Schritt 1: Gespräch suchen
Versuche zuerst, das Problem direkt anzusprechen – mit deiner Betreuungsperson oder der Personalabteilung. Oft sind Missstände nicht böse Absicht, sondern Unwissenheit. Erkläre ruhig und sachlich, was dich stört und was du dir wünschst.
Schritt 2: Schule oder Uni einschalten
Wenn das direkte Gespräch nichts bringt, wende dich an deinen Praktikumskoordinator an der Schule oder Uni. Diese Person kann vermitteln und hat Erfahrung mit solchen Situationen.
Schritt 3: Professionelle Hilfe holen
Wenn auch das nicht hilft, nutze die kostenlosen Beratungsstellen:
- Arbeiterkammer: arbeiterkammer.at – kostenlose Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Fragen. Die AK empfiehlt: Bei Problemen unbedingt Kontakt aufnehmen, jeder Fall wird individuell geprüft
- ÖGB (Gewerkschaftsbund): oegb.at – speziell für junge Arbeitnehmer und Praktikanten, mit konkreten Informationen zu Rechten und Pflichten
- Jugendportal: jugendportal.at – Praktikum – übersichtliche Infos zum Arbeitsrecht für Jugendliche
- Schule oder Uni: Dein Ausbildungsbetreuer oder Praktikumskoordinator kann bei Problemen vermitteln und hat eine Fürsorgepflicht dir gegenüber
Unterschied: Pflichtpraktikum versus freiwilliges Praktikum
Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, dass ein Pflichtpraktikum automatisch weniger Rechte bedeutet als ein freiwilliges Praktikum. Das stimmt nicht. Die Art der Praktikums (Pflicht oder freiwillig) hat keinen Einfluss auf die arbeitsrechtliche Einordnung.
- Pflichtpraktikum: Ist im Lehrplan vorgeschrieben (HAK, HLW, HTL, Studium). Du musst es absolvieren, um deine Ausbildung abzuschließen. Wenn du dabei wie ein Arbeitnehmer eingesetzt wirst, ist es ein Arbeitsverhältnis mit allen Rechten
- Freiwilliges Praktikum: Ist nicht im Lehrplan vorgeschrieben, sondern deine eigene Entscheidung. Auch hier gelten die gleichen Regeln: Wenn du in den Betrieb eingegliedert bist, ist es ein Arbeitsverhältnis
In beiden Fällen kommt es auf die tatsächliche Gestaltung an, nicht auf die Bezeichnung im Vertrag.
Wenn du nebenbei auch an Nebenjobs interessiert bist, lies unseren Artikel Nebenjobs und Sommerjobs – was man dabei beachten sollte.
Was ein gutes Praktikum ausmacht
Zum Schluss die positive Seite: Ein gutes Praktikum kann eine der wertvollsten Erfahrungen deiner Ausbildung sein. Es gibt dir Einblicke in die Berufswelt, hilft dir bei der Orientierung und kann sogar den Grundstein für deine spätere Karriere legen. Achte auf diese Qualitätsmerkmale:
- Klarer Ausbildungsplan: Du weißt von Anfang an, was du lernen wirst, welche Bereiche du kennenlernen darfst und welche Ziele verfolgt werden
- Feste Betreuungsperson: Jemand, der sich für dich verantwortlich fühlt, dir Aufgaben erklärt, Fragen beantwortet und regelmäßig Feedback gibt
- Echte, sinnvolle Aufgaben: Du übernimmst Aufgaben, die zu deiner Ausbildung passen, dich fordern und dir einen realistischen Einblick in den Berufsalltag geben
- Wertschätzung: Du wirst als Teil des Teams behandelt, deine Meinung wird gehört und deine Arbeit wird anerkannt
- Faire Bezahlung: Zumindest laut Kollektivvertrag bei einem Arbeitsverhältnis – und ein angemessenes Taschengeld bei einem Ausbildungsverhältnis
- Lerneffekt: Du gehst am Ende des Praktikums mit neuen Fähigkeiten, Kontakten und einem klaren Bild davon, ob der Beruf zu dir passt
- Feedback und Reflexion: Am Ende gibt es ein Abschlussgespräch, in dem deine Leistung besprochen wird und du Rückmeldung zu deiner Entwicklung bekommst
- Zeugnis: Du erhältst ein qualifiziertes Praktikumszeugnis, das dir bei zukünftigen Bewerbungen hilft
So findest du ein gutes Praktikum
Die Suche nach dem richtigen Praktikum erfordert etwas Aufwand, aber es lohnt sich:
- Frag im Bekanntenkreis: Oft führen persönliche Kontakte zu den besten Praktikumsplätzen. Eltern, Verwandte, Lehrer – alle können wertvolle Tipps geben
- Online-Jobbörsen: Plattformen wie karriere.at, willhaben.at oder indeed.at haben eigene Bereiche für Praktika und Ferialjobs
- Schulkontakte: Viele Schulen pflegen Kontakte zu Unternehmen, die regelmäßig Praktikanten aufnehmen. Frag in der Direktion oder bei deinem Klassenvorstand nach
- Initiativbewerbung: Wenn du ein Unternehmen kennst, das dich interessiert, bewirb dich initiativ. Das zeigt Eigeninitiative und wird oft positiv aufgenommen
- Erfahrungsberichte: Frag ältere Schüler oder Studierende nach ihren Erfahrungen. So erfährst du, welche Betriebe gute Praktikumsplätze bieten und welche du meiden solltest
Praktikum im Ausland – eine besondere Option
Wenn du dein Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren möchtest, bietet sich das Erasmus+ Programm an. Es fördert auch Praktika in europäischen Unternehmen und Organisationen mit einem monatlichen Zuschuss. Das ist eine hervorragende Möglichkeit, Berufserfahrung mit Auslandserfahrung und Sprachkenntnissen zu verbinden.
Für ein Auslandspraktikum brauchst du in der Regel die Genehmigung deiner Schule oder Universität. Kläre frühzeitig, ob ein Praktikum im Ausland als Pflichtpraktikum anerkannt wird und welche besonderen Voraussetzungen dafür gelten.
Nach dem Praktikum – das Beste daraus machen
Ein Praktikum ist nicht mit dem letzten Arbeitstag vorbei. Wenn du es richtig angehst, kannst du noch lange davon profitieren:
- Kontakte pflegen: Halte Kontakt zu Kollegen und Vorgesetzten, die dich gut betreut haben. Ein kurzes LinkedIn-Vernetzungsgesuch oder eine gelegentliche E-Mail reichen. Diese Kontakte können sich später als wertvoll erweisen, wenn du einen Job suchst oder eine Referenz brauchst
- Erfahrungen reflektieren: Nimm dir Zeit, über das Praktikum nachzudenken. Was hast du gelernt? Was hat dir gefallen, was nicht? Welche Fähigkeiten hast du entwickelt? Diese Reflexion hilft dir bei der Berufsorientierung
- Lebenslauf aktualisieren: Ergänze dein Praktikum im Lebenslauf mit konkreten Aufgaben und erworbenen Fähigkeiten. Nicht nur „Praktikum bei Firma XY“ schreiben, sondern zum Beispiel „Mitarbeit an Marketingkampagnen, Erstellung von Social-Media-Content, Kundenkommunikation“
- Praktikumszeugnis sichern: Hast du ein qualifiziertes Zeugnis bekommen? Wenn nicht, fordere es ein. Du hast ein Recht darauf und es ist wichtig für zukünftige Bewerbungen
- Feedback umsetzen: Hast du konstruktive Kritik bekommen? Nutze sie als Chance zur Weiterentwicklung. Arbeite an den genannten Schwächen und baue auf den Stärken auf, die man dir attestiert hat
Häufig gestellte Fragen rund ums Praktikum
Kann ich mein Praktikum vorzeitig abbrechen?
Das hängt von der Art des Praktikums ab. Bei einem Arbeitsverhältnis gelten die regulären Kündigungsfristen, die im Vertrag oder Kollektivvertrag festgelegt sind. Bei einem Ausbildungsverhältnis kannst du in der Regel mit angemessener Frist aufhören. Wenn du dein Praktikum wegen Missständen abbrechen willst, dokumentiere die Gründe sorgfältig und hole dir vorher Rat bei der Arbeiterkammer.
Was passiert, wenn ich im Praktikum krank werde?
Bei einem Arbeitsverhältnis hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Melde dich am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber und bringe eine ärztliche Bestätigung. Bei einem Ausbildungsverhältnis gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung, aber du musst dir die fehlenden Stunden in der Regel nicht nachholen.
Kann ich im Praktikum Urlaub nehmen?
Bei einem Arbeitsverhältnis hast du einen anteiligen Urlaubsanspruch. Bei einem zweiwöchigen Praktikum sind das zwar nur wenige Stunden, aber bei längeren Praktika (etwa 8 Wochen Sommerpraktikum) können schon einige Urlaubstage zusammenkommen. Kläre das am besten vorher mit dem Arbeitgeber.
Darf mein Arbeitgeber mir Aufgaben geben, die nichts mit meiner Ausbildung zu tun haben?
Gelegentliche fachfremde Aufgaben sind normal – auch Festangestellte müssen manchmal Dinge tun, die nicht zu ihrem Kernbereich gehören. Wenn du aber dauerhaft für Aufgaben eingesetzt wirst, die nichts mit deinem Ausbildungsziel zu tun haben (wie permanentes Putzen, Aufräumen oder Botengänge), solltest du das ansprechen. Im Idealfall sind die Aufgaben im Learning Agreement oder im Vertrag festgelegt.
Fazit – informiert sein ist der beste Schutz
Ein Praktikum sollte eine Win-win-Situation sein: Der Betrieb bekommt motivierte Unterstützung und frische Perspektiven, und du sammelst wertvolle Erfahrung, lernst neue Fähigkeiten und bekommst einen Einblick in die Berufswelt. Wenn es in Ausbeutung abdriftet, liegt das meistens an Unwissenheit – auf beiden Seiten.
Dein bester Schutz: Informiere dich vor dem Praktikum über deine Rechte, bestehe auf einen schriftlichen Vertrag, kläre die Aufgaben und Rahmenbedingungen vorab und führe gewissenhaft Arbeitszeitaufzeichnungen. Und wenn etwas nicht stimmt, schweig nicht – hol dir Hilfe. Dafür sind die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften da. Sie beraten kostenlos und vertraulich.
Denn deine Arbeit hat Wert – egal ob du 16, 18 oder 25 bist. Ein Praktikum soll dich weiterbringen, nicht ausnutzen. Mit dem richtigen Wissen und ein wenig Selbstbewusstsein stellst du sicher, dass dein Praktikum eine positive Erfahrung wird, die dich auf deinem beruflichen Weg voranbringt.