Work & Travel und Au-pair: so planst du dein Jahr im Ausland

Junge Frau packt in ihrem Zimmer einen großen Trekkingrucksack für ein Jahr im Ausland

100 Visa im Jahr. So viele Working-Holiday-Plätze hält Neuseeland für Österreicherinnen und Österreicher bereit, für alle zwischen 18 und 30 zusammen. Wer nach der Matura oder der Lehre ein Jahr ins Ausland will, plant deshalb nicht zuerst die Route, sondern den Antrag.

Dazu kommt eine Frage, an die kaum jemand vor dem Abflug denkt: Was passiert mit der Familienbeihilfe? Bei Work & Travel und Au-pair endet sie in der Regel, bei einem Freiwilligendienst über das Europäische Solidaritätskorps läuft sie weiter. Bei einem Auslandsjahr direkt nach der Matura fallen so schnell acht oder mehr Monatsbeträge weg.

Work & Travel, Working Holiday, Au-pair: drei Begriffe, drei Modelle

Die Begriffe werden ständig vermischt. Dabei regeln sie ganz unterschiedliche Dinge:

  • Work & Travel ist kein Visum, sondern eine Art zu reisen. Du arbeitest in kurzen Jobs, auf Farmen, in der Gastronomie oder im Tourismus, und finanzierst damit die nächste Etappe. Viele buchen das als Paket bei einer Agentur, du kannst es aber auch selbst organisieren.
  • Working Holiday ist die rechtliche Grundlage dafür außerhalb Europas: ein Visum, mit dem du in einem Partnerland Urlaub machen und nebenbei jede Arbeit annehmen darfst. Österreich hat solche Abkommen mit zwölf Ländern.
  • Au-pair heißt, dass du bei einer Gastfamilie wohnst, die Kinder betreust und im Haushalt hilfst. Dafür bekommst du Kost, Unterkunft und Taschengeld. Die Regeln dafür legt jedes Gastland selbst fest, und sie gehen weit auseinander.

Einen allgemeinen Überblick, ob ein Jahr Pause nach der Schule für dich passt oder du lieber gleich durchstartest, gibt der Beitrag Gap Year oder gleich durchstarten.

In der EU brauchst du kein Visum

Am einfachsten ist Work & Travel in Europa. Als Österreicherin oder Österreicher hast du laut oesterreich.gv.at das Recht, in jedem EU-Mitgliedstaat Arbeit zu suchen und dort zu bleiben. Eine Arbeitserlaubnis brauchst du nicht. Jobs findest du über das europäische Vermittlungsnetzwerk EURES, über das AMS oder direkt vor Ort.

Großbritannien gehört seit dem Brexit nicht mehr dazu. Ein Au-pair-Aufenthalt dort ist laut JugendService des Landes Oberösterreich derzeit nicht möglich. Irland, Spanien, Frankreich oder Skandinavien sind dagegen ohne Visum erreichbar, und Irland ist für alle, die vor allem Englisch üben wollen, die naheliegende Alternative.

Wer nach der Lehre oder dem ersten Job arbeitslos ist, kann einen bestehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld sogar mitnehmen. Nach vier Wochen Vormerkung beim AMS lässt sich die Leistung laut oesterreich.gv.at für höchstens drei Monate ins EU-Ausland exportieren, um dort Arbeit zu suchen. Vor Ort musst du dich innerhalb von sieben Tagen bei der Arbeitsverwaltung melden. Klappt es nicht, musst du vor Ablauf der Frist zurück sein und dich beim AMS persönlich melden, sonst ist der gesamte Anspruch weg. Das klärst du vor der Abreise mit deiner AMS-Geschäftsstelle.

Working Holiday: zwölf Länder, ein Alterslimit

Österreich hat laut Außenministerium Working-Holiday-Abkommen mit Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Indien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Taiwan und den USA. Sie richten sich an Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Je nach Land darfst du sechs oder zwölf Monate bleiben und in dieser Zeit eine beliebige Arbeit annehmen, zu den Lohn- und Arbeitsbedingungen vor Ort.

Zwei Dinge sind dabei wichtig. Zuständig ist das Zielland, nicht Österreich: Anfragen richtest du laut Außenministerium an die Vertretung des Landes in Österreich, und ob du zugelassen wirst, entscheidet allein das Partnerland. Außerdem sind die Plätze begrenzt und werden laut akzente Jugendinfo Salzburg meist nur einmal im Jahr vergeben. Wer die Frist verpasst, wartet oft ein ganzes Jahr.

Neuseeland: 100 Plätze, sechs Monate

Für Neuseeland gelten laut Immigration New Zealand klare Zahlen. 100 Visa pro Jahr, Aufenthalt bis zu sechs Monate, Altersgrenze 18 bis 30. Das Visum kostet ab 770 neuseeländischen Dollar. Du musst mindestens 2.250 neuseeländische Dollar für deinen Lebensunterhalt nachweisen und dazu ein Ticket für die Ausreise oder das Geld dafür, und zwar zusätzlich. Pflicht ist außerdem eine volle Krankenversicherung für die ganze Zeit.

Gearbeitet wird in befristeten Jobs, eine Fixanstellung oder ein eigenes Unternehmen sind ausgeschlossen. Kurse und Ausbildungen darfst du insgesamt bis zu sechs Monate besuchen. 80 Prozent der Anträge sind laut Behörde innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.

Kanada: zwölf Monate, Geldnachweis 2.500 Dollar

Kanada vergibt Working-Holiday-Visa über das Programm International Experience Canada. Laut kanadischer Einwanderungsbehörde können Österreicherinnen und Österreicher zwischen 18 und 30 bis zu zwölf Monate bleiben. Nachweisen musst du mindestens 2.500 kanadische Dollar, eine Krankenversicherung für die gesamte Dauer und ein Rückflugticket oder das Geld dafür.

Interessant für alle, die schon eine Ausbildung oder ein Studium haben: Neben dem Working Holiday gibt es die Kategorien Young Professionals mit fixem Jobangebot und International Co-op für Praktika. Dort liegt die Altersgrenze bei 35. Jede Kategorie darfst du einmal nutzen.

Australien: Visum 462 mit langer Wartezeit

Für Australien brauchst du das Work and Holiday Visa der Unterklasse 462. Die akzente Jugendinfo Salzburg nennt ein Kontingent von 500 Visa für Österreich. Das australische Innenministerium rechnet derzeit mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von rund drei Monaten und rät ausdrücklich, keine Flüge zu buchen und keine Arbeit oder Kurse zuzusagen, bevor das Visum erteilt ist.

Hongkong: 100 Plätze, sechs Monate Arbeit

Auch in Asien gibt es Kontingente mit klaren Zahlen. Die Working-Holiday-Stelle der Regierung Hongkongs nennt für Österreich ein Jahreskontingent von 100 Plätzen und einen Finanznachweis von mindestens 20.000 Hongkong-Dollar. Arbeiten darfst du höchstens sechs Monate, Kurse und Ausbildungen insgesamt ebenfalls bis zu sechs Monate.

Die übrigen acht Länder

Für Argentinien, Chile, Indien, Israel, Japan, Südkorea, Taiwan und die USA gelten eigene Bedingungen, was Plätze, Gebühren und Geldnachweis betrifft. Bei manchen Abkommen gehören laut akzente Jugendinfo auch Sprachkenntnisse zu den Voraussetzungen. Die aktuellen Bedingungen bekommst du über die Botschaft des Landes. Das Außenministerium führt eine Liste der ausländischen Vertretungen in Österreich.

Neuseeland, Kanada und Australien im Vergleich

Neuseeland Kanada Australien
Alter 18 bis 30 18 bis 30 (Working Holiday) 18 bis 30
Aufenthalt bis 6 Monate bis 12 Monate bis 12 Monate
Plätze pro Jahr 100 keine Zahl genannt 500 laut akzente Jugendinfo
Geldnachweis 2.250 NZD plus Ausreiseticket 2.500 CAD plus Rückreiseticket beim Antrag zu prüfen
Krankenversicherung Pflicht für die ganze Zeit Pflicht für die ganze Zeit beim Antrag zu prüfen
Bearbeitung 80 % in 2 Wochen keine Angabe im Schnitt rund 3 Monate

Quelle: Einwanderungsbehörden Neuseelands, Kanadas und Australiens, akzente Jugendinfo Salzburg, Stand Oktober 2026.

Was ein Jahr kostet und wer es zahlt

Die Geldnachweise sind keine Spielerei. Sie sollen sicherstellen, dass du die ersten Wochen ohne Job überstehst und im Notfall heimfliegen kannst. Rechne den Nachweis als Untergrenze, nicht als Budget: Dazu kommen der Flug, die Visumgebühr, die Versicherung und das, was du vor dem ersten Lohn für Unterkunft ausgibst.

Agentur oder selbst organisiert

Work-&-Travel-Agenturen übernehmen gegen Bezahlung die Organisation: Visum, Versicherung, Vorbereitungskurse, eine Ansprechperson vor Ort, manchmal ein vermittelter erster Job. Wie viel das kostet, hängt laut akzente Jugendinfo stark von Anbieter, Land und Dauer ab. Vergleichen lohnt sich vor allem bei einer Frage: Bekommst du einen fixen Job vermittelt oder nur Unterstützung bei der Suche?

Bei Au-pair-Agenturen ist die Spanne gut dokumentiert. Die Übersicht des JugendService Oberösterreich nennt Vermittlungsgebühren von rund 200 Euro plus Steuer bis knapp 3.000 Euro, teils mit, teils ohne Flug, Visum extra. Wer selbst sucht, spart das Geld, trägt aber das Risiko allein: keine Ansprechperson vor Ort, wenn es mit der Gastfamilie nicht klappt, und Plattformen, die laut JugendService nicht immer seriös sind.

Die Familienbeihilfe: der unterschätzte Posten

Nach der Matura läuft die Familienbeihilfe laut Familienlastenausgleichsgesetz noch vier Monate weiter. Danach nur, wenn die nächste Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnt, also etwa das Studium im nächsten Semester. Ein Work-&-Travel-Jahr ist keine Ausbildung. Nach den vier Monaten gibt es also nichts mehr, bis du wieder in Ausbildung bist.

Beim Au-pair ist es ähnlich. Mit Ausnahme kurzer Aufenthalte in den Sommerferien besteht laut JugendService Oberösterreich kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Anders beim Freiwilligendienst: Für das Freiwillige Sozialjahr, das Umweltschutzjahr, den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland und das Europäische Solidaritätskorps nennt das Gesetz ausdrücklich einen Anspruch bis 24. Und auch die Zeit zwischen dem Ende eines solchen Dienstes und dem Studienbeginn ist abgedeckt, wenn du zum frühestmöglichen Termin anfängst.

Jahr im Ausland als Familienbeihilfe
Work & Travel oder Working Holiday nach den vier Monaten ab Schulabschluss nicht mehr
Au-pair nein, außer bei kurzen Aufenthalten im Sommer
Europäisches Solidaritätskorps ja, bis 24
Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland ja, bis 24

Quelle: § 2 Familienlastenausgleichsgesetz, JugendService Land Oberösterreich, Stand Oktober 2026.

Sobald du nach dem Auslandsjahr wieder in Ausbildung bist, zählt die Zuverdienstgrenze. Wie viel du neben Studium oder Schule verdienen darfst, ohne die Familienbeihilfe zu gefährden, erklärt der Beitrag über Ferialjob und Zuverdienst.

Au-pair: vier Systeme, vier Regelwerke

Au-pair klingt überall gleich und ist es nirgends. Wie viele Stunden du arbeitest, was du bekommst und wie lange du bleibst, hängt am Land:

Klassisch in Europa USA Australien, Neuseeland, Kanada Österreich (für Au-pairs von außen)
Alter ab 18 18 bis 26 18 bis 30 (Working Holiday) 18 bis 28
Arbeitszeit 20 bis 45 Stunden pro Woche höchstens 45 Stunden pro Woche, 10 pro Tag je nach Vereinbarung höchstens 16,5 Stunden pro Woche
Geld Taschengeld je nach Land Mindestbetrag nach US-Arbeitsrecht, bis 500 Dollar für Kurse je nach Vereinbarung mindestens 551,10 Euro, 15-mal im Jahr
Dauer 1 bis 12 Monate 12 Monate, Verlängerung möglich 3 bis 12 Monate 6 Monate, um 6 verlängerbar
Vermittlung Agentur oder selbst nur über eine Organisation Agentur oder selbst Agentur oder selbst

Quelle: JugendService Land Oberösterreich, US-Außenministerium, Unternehmensserviceportal des Bundes, Stand Oktober 2026.

Die USA: nur mit Organisation, bis zu 45 Stunden

In den USA läuft Au-pair über das J-1-Austauschprogramm. Laut US-Außenministerium musst du zwischen 18 und 26 sein und gut Englisch sprechen. Kinderbetreuung ist auf zehn Stunden am Tag und 45 in der Woche begrenzt. Die Gastfamilie zahlt einen Wochenbetrag nach US-Arbeitsrecht und bis zu 500 Dollar für Kurse an einem College, denn mindestens sechs Credits Studium sind Pflicht. Das Programm dauert zwölf Monate und lässt sich um sechs, neun oder zwölf Monate verlängern.

Ein Führerschein ist für die USA laut JugendService notwendig, in Europa erwünscht. Ohne Organisation geht es in den USA nicht, eine Familie auf eigene Faust zu suchen, ist dort keine Option.

Was Gastfamilien in Europa erwarten

Die Voraussetzungen, die der JugendService nennt, gelten für die meisten Programme: Volljährigkeit, Erfahrung mit Kindern, mindestens Grundkenntnisse der Landessprache, eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung, ein ärztliches Attest und ein Strafregisterauszug. Als Erfahrung zählt mehr, als viele denken: Babysitten, Nachhilfe, ein Kindergartenpraktikum, Jungschar oder ein Job im Feriencamp.

Wer weniger Stunden und dafür einen Sprachkurs will, kann ein Demi-Pair machen: etwa 15 bis 20 Stunden Kinderbetreuung pro Woche, daneben Unterricht. Für Leute mit pädagogischer Ausbildung gibt es Programme mit höherem Taschengeld.

Au-pair in Österreich: die Regeln seit 2026

Umgekehrt gilt: Wer als Gastfamilie ein Au-pair aufnimmt oder selbst als Au-pair nach Österreich kommt, hat es mit deutlich strengeren Regeln zu tun als in vielen anderen Ländern. Laut Unternehmensserviceportal des Bundes gilt für Au-pairs das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz:

  • Au-pairs sind zwischen 18 und 28 Jahre alt.
  • Für Verträge ab 1. Jänner 2026 darf die Arbeitszeit samt Bereitschaft höchstens 16,5 Stunden pro Woche betragen.
  • Das Entgelt liegt bei mindestens 551,10 Euro im Monat, der Geringfügigkeitsgrenze. Dazu kommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld, insgesamt 15 Monatsentgelte im Jahr.
  • Die Gastfamilie meldet das Au-pair zur Sozialversicherung an und zahlt in die Mitarbeitervorsorgekasse ein. Kost, Logis, Krankenversicherung und Sprachkurse zählen nicht zum Entgelt.
  • Au-pairs aus EU-Staaten brauchen keine Bewilligung, müssen aber spätestens vier Monate nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.
  • Für Au-pairs aus Drittstaaten zeigt die Gastfamilie das Verhältnis spätestens zwei Wochen vorher beim AMS an. Die Bestätigung gilt sechs Monate und lässt sich einmal um sechs Monate verlängern. Deutschkenntnisse auf Niveau A1 sind Voraussetzung.

Der Vergleich zeigt, wie unterschiedlich der Begriff gelebt wird. 16,5 Stunden in Österreich, bis zu 45 in den USA. Wer als Au-pair ins Ausland geht, sollte deshalb vor der Zusage schriftlich klären, wie viele Stunden und welche Aufgaben wirklich gemeint sind.

Versicherung: Die e-card reicht nicht überall

Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite deiner e-card gilt laut Austrian Business Agency nur für vorübergehende Aufenthalte, etwa Urlaub oder ein Auslandsstudium. Wer im europäischen Ausland arbeitet, ist dort versichert oder braucht eine eigene Bescheinigung, das Formular S1. Kläre das vor der Abreise mit deiner Gesundheitskasse.

Bei Au-pair-Aufenthalten in Europa ist laut JugendService eine Mitversicherung bei den Eltern möglich. Zwei Dinge deckt das aber nicht: den Rücktransport nach Österreich und eine Haftpflichtversicherung, falls du etwa im Haushalt der Gastfamilie etwas beschädigst. Dafür gibt es eigene Au-pair-Versicherungen mit Kranken-, Unfall- und Haftpflichtschutz.

Außerhalb Europas verlangen Neuseeland und Kanada eine Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer. Welche Versicherungen du mit Anfang 20 grundsätzlich brauchst und welche nicht, steht im Beitrag Versicherungen unter 25. Für das Auslandsjahr gilt: Lies vor dem Abschluss, ob die Polizze für die gesamte Dauer gilt, ob Arbeit im Ausland mitversichert ist und ob der Rücktransport drin ist.

Der Zeitplan: ein Jahr vorher anfangen

Für Arbeit außerhalb Europas rechnet die akzente Jugendinfo mit einer Vorbereitungszeit von meist etwa einem Jahr. Das klingt lang, ergibt sich aber aus den Fristen:

  • 12 Monate vorher: Ziel festlegen, Bedingungen und Antragstermine bei der Botschaft oder Einwanderungsbehörde prüfen. Bei Kontingenten mit fixem Termin zählt jeder Tag.
  • 9 bis 6 Monate vorher: Geld für den Nachweis ansparen, Reisepass prüfen, bei Au-pair Unterlagen sammeln: Referenzen über Kinderbetreuung, Attest, Strafregisterauszug.
  • 6 bis 3 Monate vorher: Visum beantragen. Für Australien solltest du mit rund drei Monaten Bearbeitung rechnen.
  • Erst nach dem Visum: Flug buchen, Versicherung abschließen, die erste Unterkunft für ein paar Nächte reservieren.
  • Vor der Abreise: das Finanzamt informieren, wenn die Familienbeihilfe endet, damit keine Beträge weiterlaufen, die später zurückgefordert werden. Und mit der Gesundheitskasse klären, wie du versichert bist.

Wer schon studiert, hat mit einem Auslandssemester einen Weg, der die Ausbildung nicht unterbricht. Wie das mit Erasmus+ funktioniert, steht im Beitrag Auslandssemester planen.

Die Alternative mit Taschengeld: das Europäische Solidaritätskorps

Wer weniger Geld ausgeben und trotzdem ein Jahr weg will, sollte sich den Freiwilligendienst des Europäischen Solidaritätskorps anschauen. Laut Infoblatt des Bundeskanzleramts richtet er sich an 18- bis 30-Jährige und dauert zwischen zwei Wochen und zwölf Monaten. Eine Ausbildung, besondere Qualifikationen oder Sprachkenntnisse sind nicht nötig.

Bezahlt werden Unterkunft, Verpflegung und die Fahrten vor Ort, dazu kommen ein Zuschuss zur Anreise und ein monatliches Taschengeld, dessen Höhe vom Einsatzland abhängt. Du bleibst versichert, und die Familienbeihilfe läuft weiter, wenn die übrigen Voraussetzungen passen. Eingesetzt wirst du etwa in Umweltschutzorganisationen, Kultureinrichtungen, Schulen, Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen.

Der Unterschied zu Work & Travel ist klar: Du verdienst kein Geld, gibst aber auch fast keines aus, und du arbeitest in einem Projekt statt in wechselnden Jobs. Was ein freiwilliges Engagement später im Lebenslauf bringt, steht im Beitrag über Ehrenamt und Freiwilligenarbeit.

Welches Modell zu dir passt

Willst du vor allem reisen und flexibel bleiben, ist Working Holiday in Neuseeland, Kanada oder Australien die Wahl, sofern du rechtzeitig einen Platz bekommst und ein finanzielles Polster mitbringst. Willst du eine Sprache wirklich lernen und hast Erfahrung mit Kindern, ist Au-pair in Europa günstiger und sicherer, weil du vom ersten Tag an eine Unterkunft hast. Die USA sind als Au-pair-Ziel nur etwas für dich, wenn du 45 Stunden Kinderbetreuung pro Woche ein ganzes Jahr lang wirklich willst.

Und wenn das Budget knapp ist, die Eltern auf die Familienbeihilfe angewiesen sind oder du ein Jahr mit Sinn statt mit Saisonjobs suchst, liegt der Freiwilligendienst vorne. Jedes der Modelle kostet etwas anderes, und das solltest du wissen, bevor du den Flug buchst.