Du hast deine Lehre abgebrochen, weil der Chef ein Arsch war und der Beruf sowieso nicht passt. Oder du hast nach drei Semestern Jus gemerkt, dass du nicht 30 Jahre Akten lesen willst. Oder dein erster richtiger Job war vorbei, bevor du wirklich angekommen warst. Plötzlich stehst du da: ohne Einkommen, ohne klaren Plan, mit einer Mama, die dich entweder anschreit oder anschweigend bekocht, und der Frage: Was jetzt?
Die kurze Antwort: Du bist nicht allein, und du hast deutlich mehr Möglichkeiten, als du gerade siehst. Das AMS hat für unter 25-Jährige eigene Töpfe, Programme und Beratungsangebote. Dieser Artikel zeigt dir konkret, welche – und worauf du achten musst, damit du nicht zwischen den Stühlen landest.
- Sofort beim AMS melden – innerhalb der ersten 7 Tage nach Jobverlust oder Lehrabbruch, sonst Geld weg
- Arbeitslosengeld unter 25: nur 26 Wochen Anwartschaft nötig (statt 52), Höhe 55 % des Nettoeinkommens, Bezugsdauer 20 Wochen
- Mindestsicherung 2026 (Wien): 1.229,89 € pro Monat – aber nur voll, wenn du in Ausbildung oder mehr als geringfügig beschäftigt bist
- Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA): Lehre ohne Betrieb beim AMS-Träger, 12 Monate, anschließend in regulären Betrieb wechselbar
- AusbildungsFit (NEBA): kostenlose Vorbereitung auf eine Lehre, 16-30 Wochenstunden, bis 21 (mit besonderem Bedarf bis 24)
- U25 in Wien: gemeinsame Anlaufstelle MA 40 + AMS, Lehrbachgasse 18, 1120 Wien, +43 1 4000-8040
- Achtung: AMS-Maßnahmen zählen ab 2026 nicht mehr als Ausbildung im Sinne der Mindestsicherung – das hat finanzielle Konsequenzen
Sofort beim AMS melden – die wichtigste 7-Tage-Regel
Was die meisten unterschätzen: Wer arbeitslos wird oder eine Lehre abbricht, muss sich innerhalb von 7 Tagen beim AMS melden, sonst verliert er für jeden zu spät gemeldeten Tag den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Anmeldung geht heute komplett online über das eAMS-Konto unter eams.ams.at, oder telefonisch über die Servicenummer deines Bundeslandes. Persönliche Termine bekommst du danach automatisch zugeteilt.
Was du für die Anmeldung brauchst: Personalausweis oder Reisepass, eCard, Kontonummer (IBAN), Meldezettel und idealerweise das letzte Dienstzeugnis bzw. Lehrvertrag mit Auflösung. Auch wenn du nicht alle Dokumente sofort hast: Meld dich trotzdem fristgerecht und reich nach.
Ein kleiner Hinweis: Wenn du selbst gekündigt hast oder wegen einer einvernehmlichen Auflösung beendet wurdest, kommt unter Umständen eine Sperre von 4 Wochen, in denen du kein Arbeitslosengeld bekommst. Das ist eine Strafe für „freiwillige Arbeitslosigkeit“. Bei einem Lehrabbruch durch dich gilt dasselbe. Die Sperre fällt aber weg, wenn du wichtige Gründe hattest (Mobbing, Gesundheit, sexuelle Belästigung). Dokumentiere also alles.
Arbeitslosengeld – wann hast du Anspruch?
Arbeitslosengeld ist die erste finanzielle Säule. Voraussetzung: Du musst innerhalb der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Für unter 25-Jährige genügen 26 Wochen, also rund ein halbes Jahr – das ist eine wichtige Begünstigung gegenüber Älteren, die 52 Wochen brauchen.
Wer hat Anspruch?
- Lehrlinge nach abgeschlossener Lehre
- Ehemalige Beschäftigte mit mindestens 26 Wochen Vorversicherung
- Junge Menschen nach Schulabschluss, wenn sie zwischendurch genug gearbeitet haben (Ferialjobs, Praktika werden meist nicht eingerechnet, weil sie oft geringfügig sind)
Wer hat keinen Anspruch?
- Wer noch nie versicherungspflichtig gearbeitet hat (typisch für Schulabsolvent:innen ohne Lehre)
- Studierende mit nur geringfügigen Beschäftigungen
- Lehrlinge, die mitten in der Lehre abbrechen, ohne einen Lehrabschluss zu haben – hier gibt es Sonderregelungen, aber meist keine direkte Arbeitslosengeld-Berechtigung
Höhe und Dauer
Laut Finanz.at beträgt der Grundbetrag 55 % des täglichen Nettoeinkommens, das du im letzten Beobachtungszeitraum verdient hast. Für jemanden, der vorher 1.500 € netto verdient hat, sind das also rund 825 € pro Monat. Bezugsdauer 20 Wochen für Erstantragsteller:innen unter 25, danach kann Notstandshilfe folgen.
Wer wenig verdient hat (typisch für Lehrlinge), bekommt einen Ergänzungsbetrag bis zur Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes. So fällt das Arbeitslosengeld nicht unter eine soziale Untergrenze. Familienzuschläge gibt es für Kinder oder unterhaltspflichtige Angehörige.
Mindestsicherung – der zweite Sicherheitsanker
Wenn du keinen Arbeitslosengeld-Anspruch hast oder das Arbeitslosengeld zu niedrig ist, kommt die Mindestsicherung ins Spiel. In Wien beträgt sie 2026 laut Sozialberatung Wien 1.229,89 € pro Monat für Alleinstehende.
Wichtige Änderung ab 2026: Junge Erwachsene unter 25 bekommen den vollen Mindeststandard nur dann, wenn sie a) allein in einer Wohnung leben und b) eine Schul- oder Erwerbsausbildung absolvieren bzw. mehr als geringfügig beschäftigt sind. Erfüllst du nur eine der Bedingungen, sinkt der Betrag auf 75 %, erfüllst du beide nicht, auf 50 %.
Besonders harter Punkt: AMS-Maßnahmen wie Bewerbungstrainings, Berufsorientierung oder Schulungen gelten ab 2026 nicht mehr als Ausbildung im Sinne dieses Gesetzes. Wer also nur einen AMS-Kurs besucht, fällt aus der vollen Mindestsicherung. Eine echte Lehre, eine überbetriebliche Lehrausbildung, eine Schule oder ein Studium aber schon. Das hat enorme Konsequenzen für die Lebensplanung.
Wichtig zu wissen: Mindestsicherung kannst du auch beziehen, während du nebenbei arbeitslosengeldberechtigt bist – sie ergänzt das Arbeitslosengeld bis zum Mindeststandard auf. Anträge laufen in jedem Bundesland anders, in Wien über die MA 40 (Sozialamt). Die U25-Beratungsstelle begleitet dich gemeinsam mit dem AMS, ohne dass du zwischen zwei Behörden pendeln musst.
Was tun nach einem Lehrabbruch?
Lehrabbrüche sind häufiger als die Statistik vermuten lässt – rund jeder fünfte Lehrling verlässt seinen Lehrbetrieb vor dem Abschluss. Manche wechseln nur den Betrieb, manche den Beruf, manche steigen ganz aus dem System aus. Die wichtigsten Wege nach einem Lehrabbruch:
Option 1 – Neuer Lehrbetrieb, gleicher Beruf
Wenn du den Beruf magst, aber den Betrieb nicht, ist der schnellste Weg ein neuer Lehrbetrieb. Das AMS hilft bei der Suche, die Wirtschaftskammer hat eine Lehrstellenbörse, und auf ams.at/jugendliche findest du regionale Stellen. Bisherige Lehrzeiten werden meist angerechnet, wenn der neue Betrieb das akzeptiert.
Option 2 – Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA)
Wenn du im Beruf bleiben willst, aber keinen Betrieb findest, ist die überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA) die wichtigste Brücke. Träger wie Jugend am Werk, BFI, WIFI oder das Berufsbildungsinstitut bilden dich 12 Monate aus, du bekommst eine Lehrlingsentschädigung vom AMS (etwas geringer als im normalen Lehrbetrieb), die Berufsschule besuchst du wie alle anderen, und nach den 12 Monaten kannst du in einen regulären Lehrbetrieb wechseln, der die Ausbildungszeit anrechnet.
Die ÜBA ist eine echte Chance, weil du nicht aus dem Lehrlingssystem fällst und dein Lehrabschluss erhalten bleibt. Anmeldung über das AMS.
Option 3 – Berufswechsel
Wenn der Lehrabbruch ein Beruf-passt-mir-nicht-Abbruch war, ist Berufswechsel sinnvoller. Das AMS bietet Berufsvorbereitungslehrgänge (rund 6 Wochen), in denen du dich neu orientierst und Berufsbilder kennenlernst. Bei Bedarf kannst du danach in eine neue Lehre einsteigen.
Option 4 – AusbildungsFit (NEBA)
Für Jugendliche bis 21 Jahre (mit besonderem Förderbedarf bis 24), die noch nicht reif für eine Lehre sind oder die mehrfach gescheitert sind, gibt es AusbildungsFit. Das ist ein einjähriges Programm mit 16-30 Wochenstunden, das aus Aktivierung, Übung und Berufsspezialisierung besteht. Träger sind etwa BFI OÖ, KOST Wien oder regionale Bildungseinrichtungen. Voraussetzung ist ein vorhergehendes Jugendcoaching und die AMS-Anmeldung. AusbildungsFit ist kostenlos und freiwillig, und es ist Teil des Netzwerks Berufliche Assistenz (NEBA) des Sozialministeriums.
Option 5 – Schule wieder aufnehmen
Manche brechen die Lehre ab, weil sie eigentlich lieber maturieren würden. Das geht: Du kannst in eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule (BMS, BHS) wechseln, eine Abendschule besuchen oder dich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten – mit der du dann auch studieren kannst. Stipendien und Unterstützungen gibt es über die Studienbeihilfenbehörde.
Was tun nach einem Studienabbruch?
Studienabbrüche unterscheiden sich rechtlich vom Lehrabbruch, weil du nicht arbeitslosenversicherungspflichtig warst. Du hast also kein klassisches Arbeitslosengeld – außer du hast nebenbei genug versicherungspflichtig gearbeitet (siehe oben).
Was bleibt:
- Arbeitssuche melden: Trotzdem beim AMS melden, weil du dann Vermittlung, Beratung und ggf. Schulungen bekommst
- Mindestsicherung beantragen: Wenn du keine Reserven hast und nicht bei den Eltern wohnen willst
- Quereinstieg in die Lehre: Mit Matura kannst du verkürzte Lehren machen (z. B. 2 statt 3 Jahre). Lukrative Lehrberufe für Maturant:innen sind etwa Versicherungskaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau oder Anwendungsentwicklung Coding
- Studienwechsel: Manchmal ist nicht das Studieren das Problem, sondern das Studienfach. Eine ehrliche Bestandsaufnahme bei der Studienberatung der ÖH hilft
- Auslandsjahr / Work and Travel: Wenn du gar nicht weiter weißt, ist auch ein bewusster Cut möglich. Wichtig: Das verschiebt das Problem nur, ist aber für viele eine produktive Entscheidung
Jugendcoaching – die unterschätzte Anlaufstelle
Jugendcoaching ist ein kostenloses Beratungsangebot für Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahren (mit besonderem Bedarf bis 24), die in der Schule, beim Übergang in die Berufswelt oder generell mit ihrer Lebensplanung kämpfen. Coaches begleiten dich über mehrere Monate, helfen bei der Berufsorientierung, vermitteln zu passenden Stellen oder Programmen wie AusbildungsFit, und unterstützen bei familiären, finanziellen oder psychosozialen Themen.
Den Zugang findest du über die Schule (in jeder polytechnischen Schule, Berufsschule und vielen anderen ist Jugendcoaching präsent), über das AMS oder über die regionalen NEBA-Träger. Es ist anonym, kostenlos und bewusst niederschwellig. Wer das Gefühl hat, im Übergang Schule-Beruf einfach zu scheitern, sollte das nutzen.
Was du beim AMS-Termin wirklich beachten musst
Der erste Termin entscheidet oft, wie ernst dein Anliegen genommen wird. Was hilft:
- Pünktlich kommen. Verspätungen werden notiert, häufige Verspätungen können zu Sanktionen führen
- Aktiv sein. Nicht nur warten, was die Beraterin vorschlägt, sondern eigene Vorstellungen einbringen. Welcher Beruf interessiert dich? Welche Schulungen kannst du dir vorstellen?
- Zumutbarkeit verstehen. Das AMS kann dir Stellen vermitteln, die als zumutbar gelten. Wer ohne Grund ablehnt, riskiert Sperren von 6 oder 8 Wochen ohne Geld. Die Zumutbarkeit hängt von Qualifikation, Anfahrtsweg, Bezahlung und persönlicher Situation ab
- Termine ernst nehmen. Versäumte Termine ohne Entschuldigung führen zu Sanktionen. Wenn du krank bist, melde dich vorher und schicke die Krankmeldung
- Bewerbungen dokumentieren. Das AMS verlangt regelmäßig Nachweise über deine Bewerbungsbemühungen. Eine simple Excel-Liste mit Datum, Unternehmen, Position und Status reicht
Häufige Mythen über das AMS
„Das AMS hat nur schlechte Jobs.“ Stimmt teilweise. Der offene Stellenmarkt ist gut, aber AMS-Vermittlungen tendieren oft zu Arbeitgebern, die viele Stellen besetzen müssen – Gastro, Reinigung, Handel, Lager. Wer ehrgeiziger sucht, sollte die AMS-Vermittlung als Basis nehmen und parallel eigene Bewerbungen schreiben.
„Wer aufs AMS angewiesen ist, ist gescheitert.“ Falsch. Das AMS ist eine Versicherungsleistung, in die du oder deine Eltern eingezahlt haben. Es zu nutzen, ist dein Recht, kein Almosen.
„Beim AMS melden ist peinlich.“ Auch falsch, aber emotional verständlich. Erfahrungen vieler Betroffener: Die Beraterinnen sind unterschiedlich, manche Termine sind frustrierend, andere überraschend hilfreich. Wer mit klarer Vorstellung kommt und höflich bleibt, bekommt meistens auch konstruktive Antworten.
„Das AMS findet eh nichts.“ Halb richtig: Das AMS allein wird selten den Traumjob finden. Aber als Sicherheitsnetz, als Schulungsfinanzierer und als Vermittler zu Praktika und Lehrlingsstellen ist es unschlagbar.
Spezielle Programme für besondere Situationen
Neben den Standard-Wegen gibt es Förderprogramme für spezifische Zielgruppen, die viele junge Menschen nicht kennen:
Lehrlingsförderung für Sozial benachteiligte Junge
Wenn du eine Lehre machen willst, aber dir die Lebenshaltungskosten finanziell nicht ausgehen, gibt es Unterstützungen wie das Schüler:innenheim-Stipendium, die Lehrlingshilfe der Bundesländer, oder bei Bedarf die Wohnbeihilfe. In Wien gibt es zusätzlich die Wiener Lehrlingsausbildung mit Mietzuschuss für junge Auszubildende, die nicht bei den Eltern wohnen können.
Programm „Implacement“ für Wiedereinsteiger:innen
Wer länger als 6 Monate arbeitslos war, kann am Implacement-Programm teilnehmen. Das AMS subventioniert dem Arbeitgeber einen Teil der Lohnkosten, wenn er dich anstellt – das macht dich attraktiver für Betriebe, die sonst zögern. Die Anstellung ist eine reguläre, du bekommst den Kollektivvertragslohn, der Förderbetrag fließt direkt an den Arbeitgeber.
Eingliederungsbeihilfe
Ähnlich wie Implacement, aber breiter aufgestellt: Wer lange arbeitslos ist, eine Behinderung hat oder wieder einsteigt, kann mit Eingliederungsbeihilfe vermittelt werden. Bei Junglenker:innen unter 25 gilt das oft nach Lehrabbruch, weil hier die Hürde „keine abgeschlossene Berufsausbildung“ greift.
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Wenn du in einem Job bist, aber dich weiterbilden willst, kannst du mit dem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren. Du legst die Arbeit für 2-12 Monate nieder, machst eine Schulung oder ein Studium, und das AMS zahlt in dieser Zeit das Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengelds. Voraussetzung: bestehendes Dienstverhältnis und mindestens 6 Monate Vorbeschäftigung. Das ist nicht unmittelbar für Lehrabbrecher:innen, aber für viele junge Berufstätige eine spannende Option.
Berufsreifeprüfung mit AMS-Unterstützung
Du hast die Lehre abgeschlossen, willst aber später studieren? Die Berufsreifeprüfung (BRP) eröffnet den Hochschulzugang ohne Matura. Das AMS und einige Bundesländer fördern die Vorbereitungskurse, die meist 2-3 Jahre dauern und berufsbegleitend gemacht werden können.
Wenn du psychisch nicht kannst
Lehrabbruch oder Arbeitslosigkeit haben oft tiefere Ursachen als nur „Beruf passt nicht“. Burnout, Depressionen, Angststörungen sind unter jungen Erwachsenen verbreiteter, als die Statistik zeigt – viele werden nicht diagnostiziert, weil die Betroffenen einfach „durchhalten“.
Wenn du merkst, dass du nicht arbeiten gehen kannst, weil dich morgens jede Faser gegen das Aufstehen sträubt, ist das kein Charakterfehler. Hol dir parallel zur AMS-Anmeldung Hilfe. Mehr dazu in unserem Artikel Therapieplatz finden in Österreich. Das AMS akzeptiert ärztliche Krankschreibungen und kann dich für die Dauer der Krankschreibung von der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt freistellen, ohne dass du das Geld verlierst.
Konkrete erste Schritte für die nächste Woche
- Tag 1-3: Beim AMS online registrieren (eams.ams.at), erste Termin-Anfrage stellen
- Tag 4-7: Lehrvertrag-Auflösung, Dienstzeugnis, Ausweis und Meldezettel zusammensuchen
- Tag 8-10: Erster AMS-Termin, ehrliche Bestandsaufnahme der Optionen
- Tag 10-14: Wenn nötig, Mindestsicherung bei der MA 40 (Wien) bzw. dem zuständigen Sozialamt deines Bundeslandes beantragen
- Tag 14+: Bewerbungen schreiben oder in eine ÜBA / AusbildungsFit / Schulungsmaßnahme einsteigen
Parallel dazu: Sprich mit jemandem aus deinem Umfeld, der schon mal eine ähnliche Situation hatte. Eltern, Tante, ältere Geschwister, alte Lehrer:innen. Du musst das nicht allein durchdenken.
Es geht weiter – aber nicht von allein
Ein Lehr- oder Studienabbruch fühlt sich oft an wie Versagen. Statistisch ist es Normalität. Was den Unterschied macht zwischen „daraus wurde was Gutes“ und „ich hänge zwei Jahre durch“, ist die Geschwindigkeit, mit der du wieder aktiv wirst. Nicht die nächste Woche perfekt durchplanen – aber innerhalb von zwei Wochen den ersten Termin haben, innerhalb eines Monats eine konkrete nächste Stufe entscheiden.
Das AMS ist nicht die Endstation – es ist eine Brücke. Mehr als die Hälfte aller, die mit Anfang 20 mal arbeitslos waren, sind ein Jahr später wieder in einem Job oder einer Ausbildung. Was hilft: ehrlich anschauen, was schiefgegangen ist, daraus lernen, und nicht den nächsten Job aus Verzweiflung annehmen, der zwar schnell verfügbar, aber genauso wenig passt wie der, den du gerade verloren hast.
Mehr zu Karrierethemen findest du in unseren Artikeln Welche Ausbildung passt zu mir, Wie du herausfindest, was du beruflich willst und Gap Year oder gleich durchstarten.
FAQ
Verliere ich die Familienbeihilfe, wenn ich die Lehre abbreche? Nicht sofort. Bei Lehrabbruch hast du eine Übergangsfrist von in der Regel sechs Monaten, in denen du Familienbeihilfe weiter beziehst, wenn du dich aktiv um eine neue Lehre oder Schule bemühst und beim AMS gemeldet bist. Längere Pausen ohne Ausbildung führen zum Wegfall.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung? Solange du beim AMS gemeldet bist und Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung beziehst, läufst du weiter über die ÖGK. Wenn du gar keine Leistung beziehst, kannst du dich bei den Eltern mitversichern (bis 27 wenn in Ausbildung) oder eine Selbstversicherung in der Krankenkasse abschließen.
Muss ich für AMS-Schulungen extra zahlen? Nein, AMS-Schulungen sind kostenlos. Manchmal bekommst du sogar zusätzlich eine Schulungsbeihilfe (eine Art Anwesenheitsprämie) oder Reisekosten ersetzt.
Was, wenn das AMS mir einen Job vermittelt, den ich nicht will? Wenn der Job zumutbar ist (passt zu deiner Qualifikation, Anfahrtsweg unter 2 Stunden, kein Hungerlohn), musst du ihn annehmen oder du bekommst eine 6- oder 8-wöchige Sperre. Wer einen guten Grund hat, sollte ihn schriftlich begründen und das Gespräch mit der AMS-Beraterin suchen.
Kann ich Geld dazuverdienen, während ich Arbeitslosengeld bekomme? Ja, bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2026 etwa 552 € pro Monat) darfst du dazuverdienen, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Darüber hinaus gilt: Du wirst aus dem Bezug genommen, wenn du mehr verdienst.