Ferialjob und Zuverdienst – was du verdienen darfst, ohne Geld zu verlieren

Ferialjob und Zuverdienst - was du verdienen darfst, ohne Geld zu verlieren

551,10 Euro. 13.539 Euro. 17.212 Euro. Drei Zahlen, die im Sommer über mehr Geld entscheiden als der Stundenlohn – und die regelmäßig durcheinandergebracht werden.

Die Angst, mit einem Ferialjob die Familienbeihilfe zu verlieren, ist der häufigste Grund, warum Jugendliche weniger arbeiten, als sie könnten. In den allermeisten Fällen ist sie unbegründet. Umgekehrt lassen sehr viele Geld liegen, das ihnen zusteht: mehrere hundert Euro, die das Finanzamt nach dem Sommer zurückzahlt – aber nur, wenn man danach fragt.

Hier stehen die drei Grenzen, was sie wirklich bedeuten, und ein durchgerechnetes Beispiel für einen zweimonatigen Ferialjob.

Drei Grenzen, die nichts miteinander zu tun haben

Der wichtigste Punkt zuerst: Diese Zahlen gehören zu drei verschiedenen Systemen, und sie greifen unabhängig voneinander.

  • 551,10 Euro pro Monat ist die Geringfügigkeitsgrenze. Sie entscheidet, ob du sozialversichert bist.
  • 13.539 Euro pro Jahr ist die Steuergrenze. Sie entscheidet, ob du Lohnsteuer zahlst.
  • 17.212 Euro pro Jahr ist die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe. Sie entscheidet, ob deine Eltern etwas zurückzahlen müssen – und erst ab einem bestimmten Alter überhaupt.

Du kannst also gleichzeitig über der ersten und unter der zweiten und dritten liegen. Das ist bei einem normalen Ferialjob sogar der Normalfall.

551,10 Euro: die Geringfügigkeitsgrenze

Verdienst du in einem Monat nicht mehr als 551,10 Euro brutto, giltst du als geringfügig beschäftigt. Dann bist du nur unfallversichert – keine Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, dafür wird dir auch nichts abgezogen.

Verdienst du mehr, bist du vollversichert. Vom Bruttolohn gehen dann Beiträge weg. Laut Beitragstabelle 2026 sind das 3,87 Prozent Krankenversicherung, 10,25 Prozent Pensionsversicherung, je 0,5 Prozent Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag, dazu bis zu 2,95 Prozent Arbeitslosenversicherung – zusammen maximal 18,07 Prozent.

Der Rabatt, den kaum jemand kennt

Die Arbeitslosenversicherung ist bei niedrigen Löhnen gestaffelt. Nach den veränderlichen Werten 2026 der ÖGK zahlst du bis zu einem Monatsbrutto von 2.225 Euro null Prozent, danach gestaffelt ein bis zwei Prozent, den vollen Satz erst über 2.630 Euro.

Für einen typischen Ferialjob heißt das: Statt 18,07 Prozent gehen nur 15,12 Prozent weg. Bei 1.900 Euro brutto sind das rund 56 Euro pro Monat weniger Abzug, als die meisten Brutto-Netto-Rechner im Kopf anzeigen.

Warum die Grenze 2026 gleich geblieben ist

Normalerweise steigt die Geringfügigkeitsgrenze jedes Jahr mit der Aufwertungszahl. 2026 nicht: Sie wurde erstmals nicht angepasst und bleibt bei 551,10 Euro. Die Wirtschaftskammer weist ausdrücklich darauf hin, dass dadurch Beschäftigte allein durch eine Lohnerhöhung über die Grenze rutschen und plötzlich vollversicherungspflichtig werden.

Wenn du also seit letztem Jahr einen geringfügigen Nebenjob hast und der Stundenlohn erhöht wurde: nachrechnen. Ein paar Euro über der Grenze ändern deinen Versicherungsstatus – und damit auch, was am Monatsende übrig bleibt.

17.212 Euro: die Familienbeihilfe

Das ist die Zahl, um die sich die meisten Sorgen machen. Meistens umsonst.

Erst ab dem Jahr nach dem 19. Geburtstag

Bis einschließlich zu dem Kalenderjahr, in dem du 19 wirst, ist dein Einkommen für die Familienbeihilfe komplett egal. Du kannst in diesem Jahr Vollzeit arbeiten, ohne dass irgendetwas geprüft wird. Geprüft wird laut oesterreich.gv.at erst ab dem Kalenderjahr danach – also in dem Jahr, in dem du 20 wirst.

Ab dann gilt: höchstens 17.212 Euro zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr. Gerechnet wird beim Bruttobezug ohne 13. und 14. Gehalt, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge.

Was nicht mitzählt

Einiges bleibt außen vor, und das ist für viele die Entwarnung:

  • Lehrlingsentschädigung
  • Waisenpension
  • Studienbeihilfe und andere einkommensteuerfreie Bezüge
  • Arbeitslosengeld
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung

Ein Lehrling kann die Grenze also gar nicht überschreiten, solange nur die Lehrlingsentschädigung fließt.

Was passiert, wenn du drüber bist

Nicht die ganze Familienbeihilfe ist weg. Zurückgezahlt wird nur der Betrag, um den du die Grenze überschritten hast – Einschleifregelung nennt sich das. Wer um 300 Euro drüber liegt, zahlt 300 Euro zurück, nicht die 2.404 Euro Jahresbeihilfe.

Ein Punkt, an dem trotzdem viele scheitern: Im Folgejahr läuft die Beihilfe nicht automatisch weiter. Sie muss neu beantragt werden.

Ab wann es real eng wird

17.212 Euro im Jahr entsprechen rund 1.434 Euro brutto pro Monat, zwölf Monate durchgehend. Ein Ferialjob im Juli und August kommt da nicht hin. Selbst wer das ganze Jahr geringfügig arbeitet und im Sommer zwei Monate Vollzeit dazu, landet bei etwa 10.400 Euro – deutlich unter der Grenze.

Kritisch wird es realistisch nur in einer Konstellation: wenn du neben dem Studium dauerhaft 30 Stunden oder mehr arbeitest. Dann lohnt sich im November eine Zwischenrechnung, bevor das Kalenderjahr zu Ende ist.

13.539 Euro: ab hier zahlst du Steuer

Bis zu einem Jahreseinkommen von 13.539 Euro fällt 2026 keine Einkommensteuer an. Erst darüber greift der Tarif, beginnend mit 20 Prozent auf den übersteigenden Teil. Die Werte stehen in der Steuerwertetabelle 2026 der Arbeiterkammer.

Trotzdem zieht dir dein Arbeitgeber im Ferialmonat vermutlich Lohnsteuer ab. Das ist kein Fehler: Die Lohnverrechnung rechnet so, als würdest du das ganze Jahr so viel verdienen. Bei zwei Monaten Arbeit stimmt das nicht – und genau deshalb bekommst du das Geld zurück.

Die Arbeitnehmerveranlagung ist der eigentliche Zahltag

Zwei Dinge holst du dir über die Steuererklärung, im FinanzOnline in wenigen Minuten erledigt:

Die zu viel gezahlte Lohnsteuer. Liegt dein Jahreseinkommen unter 13.539 Euro, bekommst du jeden abgezogenen Euro Lohnsteuer zurück.

Die Negativsteuer. Auch wer gar keine Lohnsteuer gezahlt hat, bekommt etwas: 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, 2026 bis maximal 1.300 Euro. Das ist kein Almosen, sondern eine Gutschrift für Geringverdienende – und sie fällt genau in die Gruppe, die einen Sommer lang arbeitet.

Zeit hast du fünf Jahre rückwirkend. Wer den Ferialjob 2022 nie veranlagt hat, kann das jetzt noch nachholen. Wie die Veranlagung im Detail abläuft, steht im Beitrag zum ersten Steuerbescheid.

Durchgerechnet: zwei Monate Ferialjob

Angenommen, du arbeitest im Juli und August Vollzeit und verdienst 1.900 Euro brutto im Monat. Du bist 18, gehst danach ins nächste Schuljahr.

  • Bruttolohn gesamt: 3.800 Euro
  • Sozialversicherung (15,12 Prozent, ohne Arbeitslosenversicherung): 574,56 Euro
  • Ausbezahlt vor Lohnsteuer: 3.225,44 Euro
  • Lohnsteuer: wird laufend abgezogen und über die Veranlagung komplett rückerstattet, weil 3.800 Euro weit unter 13.539 Euro liegen
  • Negativsteuer: 55 Prozent von 574,56 Euro, also 316,01 Euro zusätzlich
  • Familienbeihilfe: unberührt – mit 18 wird die Zuverdienstgrenze noch gar nicht geprüft

Dazu kommen anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern der Kollektivvertrag sie vorsieht. Unterm Strich sind es also rund 3.540 Euro plus Sonderzahlungen – vorausgesetzt, du machst die Veranlagung. Ohne sie fehlen dir die 316 Euro Negativsteuer und die abgezogene Lohnsteuer.

Ferialjob, Pflichtpraktikum, Volontariat – drei völlig verschiedene Dinge

Der Name auf dem Papier entscheidet, was dir zusteht. oesterreich.gv.at unterscheidet drei Formen:

Ferialarbeiterin oder Ferialangestellter. Ein normales, befristetes Dienstverhältnis. Du hast Anspruch auf Entgelt nach Kollektivvertrag, bist bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze voll versichert und bekommst anteilige Sonderzahlungen. Das ist die Form, die du willst.

Pflichtpraktikum. Vom Lehrplan vorgeschrieben, etwa in einer HTL oder HLW. Ob es ein Dienstverhältnis ist, hängt davon ab, wie du tatsächlich eingesetzt wirst: Wer weisungsgebunden im Betrieb mitarbeitet und feste Arbeitszeiten hat, ist arbeitsrechtlich Dienstnehmer – egal, was im Vertrag steht. Beim „echten“ Pflichtpraktikum ohne Eingliederung gibt es keinen gesetzlichen Entgeltanspruch, viele Kollektivverträge sehen aber ein Mindestentgelt vor.

Volontariat. Kein Dienstverhältnis, keine Weisungsbindung, keine Arbeitspflicht, kein Entgeltanspruch. Nur unfallversichert. Wenn du in Wahrheit voll mitarbeitest und trotzdem als Volontärin geführt wirst, stimmt etwas nicht – und genau das ist die Konstellation, in der es sich lohnt, bei der Arbeiterkammer nachzufragen. Mehr dazu, wo die Grenze zwischen Lernen und Ausnutzen verläuft, steht im Beitrag über deine Rechte als Praktikant.

Die Falle: zwei kleine Jobs statt einem

Ein Job im Café um 400 Euro, dazu Nachhilfe um 250 Euro – beide einzeln unter der Geringfügigkeitsgrenze, beide scheinbar abzugsfrei. Falsch gedacht.

Die Sozialversicherung rechnet alle geringfügigen Beschäftigungen eines Monats zusammen. Sobald die Summe über 551,10 Euro liegt, werden alle Bezüge beitragspflichtig – im Beispiel also die vollen 650 Euro, nicht nur die knapp 100 Euro über der Grenze.

Die Arbeiterkammer beziffert die Nachzahlung mit 14,12 Prozent für Kranken- und Pensionsversicherung plus 0,5 Prozent Arbeiterkammerumlage, zusammen 14,62 Prozent. Die Vorschreibung kommt automatisch, einmal pro Quartal – und trifft dich, nicht die Arbeitgeber. Wer damit nicht rechnet, hat im Frühjahr eine Rechnung im Postkasten für einen Sommer, der längst vorbei ist.

Zwei Konsequenzen daraus. Erstens: Wenn du mehrere kleine Jobs hast, rechne monatlich zusammen, was zusammenkommt. Zweitens: Diese nachgezahlten Beiträge kannst du in der Veranlagung geltend machen – die Negativsteuer holt einen Teil zurück, im Jahr der Zahlung.

Bleibst du bei deinen Eltern mitversichert?

Ja – der Ferialjob ändert daran nichts. Bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag sind Kinder ohnehin automatisch bei den Eltern mitversichert. Danach geht es weiter, solange du in einer anerkannten Schul- oder Berufsausbildung mit mindestens 20 Wochenstunden bist oder ordentlich studierst – längstens bis zum 27. Geburtstag.

Beim Studium wird ab dem dritten Semester ein Nachweis über den Studienerfolg verlangt: mindestens 16 ECTS-Punkte oder acht positiv absolvierte Semesterstunden aus dem vorangegangenen Studienjahr. Beitragsfrei ist die Mitversicherung, solange für dich Familienbeihilfe bezogen wird.

Verdienst du im Ferialjob über der Geringfügigkeitsgrenze, bist du für diese Monate zusätzlich selbst pflichtversichert. Das ist kein Nachteil: Die Monate zählen als Versicherungszeiten für die Pension. Ein Sommer allein reißt niemanden heraus, aber vier oder fünf Ferialjobs summieren sich auf ein knappes Jahr – und das steht später im Pensionskonto.

Was ein Ferialjob realistisch zahlt

Der Stundenlohn hängt am Kollektivvertrag der Branche, nicht am Verhandlungsgeschick. Genau deshalb lohnt sich der Blick, welcher KV im Betrieb gilt, bevor du unterschreibst – die Unterschiede zwischen Handel, Gastronomie, Metallindustrie und öffentlichem Dienst sind erheblich.

Ein Beispiel mit veröffentlichten Zahlen: Bei der Stadt Wien bekommen Ferialpraktikantinnen und -praktikanten 952 Euro brutto für einen vollen Kalendermonat, inklusive anteiliger Sonderzahlung, dazu Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchte Tage. Eingesetzt wird im Juli, August oder September, Voraussetzung ist eine laufende Ausbildung ab der 10. Schulstufe.

Das ist ein solider Richtwert für ein Praktikum im öffentlichen Bereich – und gleichzeitig der Grund, warum sich der Vergleich auszahlt. Ein Ferialjob in der Produktion oder im Handel liegt bei Vollzeit oft deutlich darüber. Wer das Praktikum aber ohnehin für den Lehrplan braucht, rechnet anders: Dann zählt, dass es angerechnet wird.

Ab welchem Alter du arbeiten darfst

Einen Ferialjob darfst du annehmen, sobald du 15 bist und die Schulpflicht beendet hast. Die endet im neunten Schuljahr am Tag vor Beginn der Sommerferien – der Sommer nach der neunten Schulstufe ist also der erste, in dem regulär gearbeitet werden darf.

Zwischen 13 und 15 geht deutlich weniger: leichte, vereinzelte Tätigkeiten mit Zustimmung der Eltern, etwa Botengänge oder Aushilfe im Familienbetrieb. Maximal zwei Stunden pro Tag, Unterricht und Arbeit zusammen höchstens sieben Stunden. Kein Dienstverhältnis in einem gewerblichen Betrieb.

Für alle unter 18 gilt zusätzlich der Jugendschutz im Arbeitsrecht. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fasst die Kernregeln zusammen: höchstens acht Stunden am Tag und 40 in der Woche, keine Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, keine Sonn- und Feiertagsarbeit. Im Gastgewerbe gibt es Ausnahmen, aber sie sind eng gefasst – „das machen bei uns alle so“ ist keine davon.

Was am letzten Arbeitstag stimmen muss

Bevor du gehst, prüf die Endabrechnung. Vier Positionen werden regelmäßig vergessen:

  • Überstunden – inklusive Zuschlag, nicht bloß als Zeitausgleich verbucht, den du nie nimmst
  • Anteiliges Urlaubsgeld (13. Gehalt), sofern der Kollektivvertrag es vorsieht
  • Anteiliges Weihnachtsgeld (14. Gehalt)
  • Urlaubsersatzleistung für die Urlaubstage, die du in zwei Monaten anteilig erworben, aber nicht verbraucht hast

Heb den Lohnzettel auf. Du brauchst ihn für die Veranlagung, und bei Unstimmigkeiten ist er das einzige Dokument, mit dem sich später etwas beweisen lässt. Ein Foto am Handy reicht.

Wann die Steuererklärung zur Pflicht wird

Für die meisten Ferialjobber ist die Arbeitnehmerveranlagung freiwillig und bringt Geld. Es gibt aber zwei Fälle, in denen sie verpflichtend ist – und dann kann sie auch eine Nachzahlung bedeuten.

Der erste Fall: Dein Jahreseinkommen übersteigt 14.769 Euro (Wert für 2026), Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht mitgerechnet. Der zweite, für Nebenjobber wichtigere Fall: Du hattest gleichzeitig zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Dienstverhältnisse. Jeder Arbeitgeber rechnet dann für sich und berücksichtigt den steuerfreien Grundbetrag doppelt – das Finanzamt korrigiert das im Nachhinein.

Die Frist läuft bis 30. April des Folgejahres, elektronisch über FinanzOnline bis 30. Juni. Wer mehrere Jobs parallel hatte, legt besser etwas zur Seite, statt sich überraschen zu lassen.

Drei Dinge, die im Sommer schiefgehen – und wie du sie vermeidest

Kein Dienstzettel. Dauert das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat, muss dir ein Dienstzettel ausgestellt werden – schriftlich, mit Beginn, Entgelt, Arbeitszeit und Kollektivvertrag. Wer keinen bekommt, sollte danach fragen, bevor der letzte Arbeitstag da ist. Nachher ist jede Diskussion über die vereinbarte Stundenzahl eine Aussage gegen die andere.

Praktikum ohne Lernanteil. Der Unterschied zwischen Praktikum und billiger Arbeitskraft ist inhaltlich definiert: Beim Praktikum musst du etwas lernen, das mit deiner Ausbildung zu tun hat. Vier Wochen Lager ausräumen ist kein Pflichtpraktikum in der HLW, auch wenn die Schule den Stempel akzeptiert.

Arbeiten ohne Anmeldung. „Wir zahlen bar, dann bleibt mehr übrig“ klingt kurzfristig gut und ist es nie. Der Betrieb muss dich unverzüglich mit Beginn der Beschäftigung bei der Gesundheitskasse anmelden. Ohne Anmeldung bist du nicht unfallversichert – passiert etwas auf dem Weg zur Arbeit oder an der Maschine, zahlt niemand. Dazu kommt: Ohne Lohnzettel gibt es keine Veranlagung, also auch keine Negativsteuer und keine Rückerstattung der Lohnsteuer. Das Geld, das bar mehr in der Hand liegt, ist meistens weniger als das, was du dir damit verbaust.

Abrechnung ungeprüft ablegen. Die Arbeiterkammern bieten dafür einen eigenen Service an und checken die Ferialabrechnung kostenlos. Das dauert eine Mail, und die häufigsten Funde sind fehlende Sonderzahlungen und nicht abgerechnete Überstunden – beides drei- bis vierstellige Beträge, wenn der Sommer lang war.

Studienbeihilfe: gleiche Zahl, andere Rechnung

Wer Studienbeihilfe bezieht, kennt die 17.212 Euro schon – dieselbe Zahl gilt auch dort als Zuverdienstgrenze. Der Unterschied liegt im Detail: Für die Studienbeihilfe zählen laut oesterreich.gv.at auch steuerfreie Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Kinderbetreuungsgeld mit, und die Grenze sinkt anteilig, wenn du die Beihilfe nicht das ganze Jahr bezogen hast.

Überschreitest du sie, verringert sich der Anspruch um den überschrittenen Betrag, und dieser Teil ist zurückzuzahlen. Geprüft wird nachträglich – also erst dann, wenn das Geld längst ausgegeben ist. Wer knapp an der Grenze arbeitet, legt den Differenzbetrag besser zur Seite, statt auf ein Wunder zu hoffen. Welche Förderungen es sonst noch gibt, steht im Überblick zu den Stipendien in Österreich.

Die Reihenfolge, in der du das prüfst

Vor dem ersten Arbeitstag: Steht im Vertrag Ferialarbeit, Pflichtpraktikum oder Volontariat, und welcher Kollektivvertrag gilt? Danach richtet sich dein Stundenlohn, nicht nach dem, was mündlich versprochen wurde.

Während des Jobs: Arbeitszeiten mitschreiben, auch wenn es lästig ist. Ohne eigene Aufzeichnung sind nicht bezahlte Überstunden praktisch nicht durchsetzbar.

Nach dem Job: Endabrechnung prüfen, Lohnzettel behalten, und im Frühjahr die Arbeitnehmerveranlagung machen. Für die meisten Ferialjobber ist das der Punkt, an dem mehrere hundert Euro zurückkommen.

Und wenn du 20 oder älter bist: einmal im Herbst zusammenrechnen, was du im Kalenderjahr insgesamt verdient hast. Diese fünf Minuten ersparen im Zweifel eine Rückforderung, die im Frühjahr per Post kommt. Wurde die Familienbeihilfe wegen einer Überschreitung eingestellt, denk im Jänner an den neuen Antrag – von selbst läuft sie nicht wieder an.

Was danach mit dem Geld passiert, ist die zweite Frage. Ein Sommerlohn ist der erste größere Betrag, den viele auf dem eigenen Konto haben, und er verschwindet ohne Plan erstaunlich schnell. Wie sich das aufteilen lässt, ohne dass es nach Verzicht klingt, steht im Budgetplaner für Jugendliche.